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   BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21   

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https://dejure.org/2021,53540
BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21 (https://dejure.org/2021,53540)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2021 - 2 B 14.21 (https://dejure.org/2021,53540)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2021 - 2 B 14.21 (https://dejure.org/2021,53540)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21
    Soweit der Berufungsführer allerdings im Zulassungsantrag bereits erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Frist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt und seine Berufungsanträge formuliert; es wird von ihm in solchen Fällen nicht verlangt, eine völlig gleichlautende Berufungsbegründungsschrift (nochmals) einzureichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 2 B 51.09 - juris Rn. 3 f. m.w.N. und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21
    Dabei hindert der Umstand, dass ein nach dem Zulassungsbeschluss eingegangener Schriftsatz des Berufungsführers nicht als Berufungsbegründung gekennzeichnet ist oder sogar nicht einmal als Berufungsbegründung gedacht gewesen ist, als solches nicht die Annahme einer den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO i.V.m. § 124a Abs. 6 Satz 3 VwGO genügenden Berufungsbegründung, sofern der Schriftsatz die dargelegten inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt (BVerwG, Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31= juris Rn. 22).
  • BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13

    Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21
    Soweit der Berufungsführer allerdings im Zulassungsantrag bereits erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Frist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt und seine Berufungsanträge formuliert; es wird von ihm in solchen Fällen nicht verlangt, eine völlig gleichlautende Berufungsbegründungsschrift (nochmals) einzureichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 2 B 51.09 - juris Rn. 3 f. m.w.N. und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21
    Welche Mindestanforderungen in Anwendung der vorstehenden Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt schließlich wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 - juris Rn. 6 und 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 51.09

    Rückforderung zu Unrecht geleisteter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21
    Soweit der Berufungsführer allerdings im Zulassungsantrag bereits erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Frist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt und seine Berufungsanträge formuliert; es wird von ihm in solchen Fällen nicht verlangt, eine völlig gleichlautende Berufungsbegründungsschrift (nochmals) einzureichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 2 B 51.09 - juris Rn. 3 f. m.w.N. und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Die Bezugnahme auf den ausführlich begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung genügt dabei dem Begründungserfordernis (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2021 - 2 B 14.21 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - DL 16 S 1071/23

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Verletzung von Aufsichts- und

    Dies genügt den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Berufungsführer - wie hier - bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 B 14.21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2024 - 4 LB 179/23

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für den Erlass von

    Die Bezugnahme auf den ausführlich begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung genügt dabei dem Begründungserfordernis (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2021 - 2 B 14.21 - juris Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 293/18

    Eritreische Asylsuchende; Nationaldienstpflicht

    Die Bezugnahme auf den ausführlich begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung genügt dabei dem Begründungserfordernis (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2021 - 2 B 14.21 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2023 - 4 LB 544/22

    Wirkungen der Rücknahme des Asylantrages

    Die Bezugnahme auf den Antrag auf Zulassung der Berufung genügt hier dem Begründungserfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2021 - 2 B 14/21 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 4 LB 822/20

    Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz wegen Entziehung vom Nationaldienst

    Die Bezugnahme auf den ausführlich begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung genügt dabei dem Be gründungserfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2021 - 2 B 14/21 -, juris Rn. 6 4 LB 822/20 OVG.
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